Institut für Sinologie
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Bibliotheksordnung

I. Benutzung

1. Die Benutzung ist Studierenden und Mitarbeitenden der LMU sowie Besuchern nach Eintrag ins Benutzerbuch der Bibliothek während der allgemeinen Öffnungszeiten gestattet.

2. Die Räume der Bibliothek dürfen nur ohne Mäntel/Jacken und ohne Taschen/Rucksäcke betreten werden. Eine Garderobe befindet sich im Aufenthaltsraum E 12. Im Keller stehen Fächer zum Einschließen von Wertsachen zur Verfügung. Bei Betreten und Verlassen der Bibliothek sind alle mitgeführten Bücher unaufgefordert der Aufsicht vorzuzeigen.

3. Rauchen, Essen, Trinken und mobiles Telefonieren sind in allen Räumen der Bibliothek untersagt. Um andere Bibliotheksbenutzer nicht zu stören, ist insbesondere im Bereich der Arbeitsplätze im Keller lautes Reden zu vermeiden.

4. Die Computerarbeitsplätze dienen ausschließlich Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbestand und der fachbezogenen Information (z.B. Nutzen des Bibliothekskatalogs, Literaturrecherchen). Der Arbeitsplatz im Eingangsbereich ist primär für Katalogisierungsarbeiten des Aufsichtspersonals reserviert und nach Aufforderung umgehend zu räumen.

5. Wesentliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Bibliothek ist die ständige Wahrung des Klassifikationssystems. Ausgeliehene Bücher sind bei der Aufsicht zurückzugeben. Das achtlose oder absichtliche Verstellen der Bücher wird als ein Verstoß gegen die Bibliotheksordnung angesehen.

6. Haftung für von Benutzern mitgebrachte Gegenstände wird von der Bibliothek nicht übernommen.

7. Bitte achten Sie beim Kopieren auf die schonende Behandlung der Bücher und Zeitschriften. Die Beachtung bestehender Urheberrechte obliegt dem Benutzer! Bei Fragen zur Bibliotheksbenutzung, der Bedienung des elektronische Kataloges und des Kopierers wenden Sie sich bitte an die Aufsichten und die Assistenten.

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II. Ausleihe

1. Die Bibliothek des Instituts für Sinologie ist eine Präsenzbibliothek. Deswegen muss das Entleihen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. In der Bibliothek sind ausleihberechtigt:

  • (a) Inhaber einer gültigen blauen Institutskarte
    Institutskarten werden  an LMU-Studierende der Sinologie im Haupt- und Nebenfach gegen Vorlage des Studentenausweises ausgegeben. Die Institutskarten müssen jedes Semester neu verlängert werden. Die Benutzer haben für die Aktualisierung der Kontaktdaten Sorge zu tragen.
  • (b) Institutsmitarbeiter

2. Die studentische Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. Eine einmalige mündliche oder telefonische Verlängerung um 4 Wochen ist möglich. Die Leihfrist für Institutsmitarbeiter und Abschlusskandidat/Innen (Nachweis im Sekretariat und Vermerk auf der Institutskarte) beträgt 3 Monate. Im Falle einer Vormerkung verkürzt sich die Leihfrist auf 4 Wochen. Die Leihfrist für audiovisuelle Medien beträgt generell 14 Tage.

3. Folgende Anzahl von Medien darf parallel entliehen werden:

  • 6 westlichsprachige Bücher
  • 10 chinesischsprachige Bücher
  • 2 audiovisuelle Medien

4. Ausleihbar sind alle Bücher mit grünem, gelbem oder weißem Signaturaufkleber, insofern das Alter und der Zustand des Buches dies zulassen. Alle Medien mit rotem oder blauem Aufkleber sind nicht zu entleihen.

5. Bitte füllen Sie die Leihzettel leserlich und mit Angabe aller erforderlichen Details aus.

6. über das Wochenende können nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal auch einzelne Werke mit roter Signatur ausgeliehen werden. Werke, die über die Wochenendausleihe ausgeliehen werden, können erst am Freitagnachmittag ab 14 Uhr ausgeliehen werden und sind am Montagvormittag bis um 12 Uhr zurückzugeben. Generell ausgeschlossen von der Wochenendausleihe sind Titel mit blauer Signatur (Zeitschriften), wertvolle oder leicht zu Schaden kommende Titel, sowie Atlanten und Kataloge.

7. Titel in den Handapparaten der einzelnen Lehrveranstaltungen (gekennzeichnet durch kleinen rotfarbenen Aufkleber auf der Signatur) sind nicht ausleihbar und nach der Benutzung in die Handapparate zurückzustellen. Die Einrichtung privater Lesehandapparate ist nicht gestattet.

8. Magisterarbeiten sind Prüfungsunterlagen und können als solche nicht entliehen, jedoch auf Anfrage in der Bibliothek eingesehen werden. Magisterarbeiten dürfen generell nicht, auch nicht auszugsweise, kopiert werden!

9. Generell nicht ausleihbar sind Leihgaben anderer Bibliotheken.

III. Leihfristüberschreitung und Mahngebühren

1. Bei einer überschreitung der Leihfrist fallen Mahngebühren in folgender Höhe an:

Beschützer der heiligen Bücher

Weituo 韋馱
Beschützer der heiligen Bücher

  • 2,50 Euro pro Medium bei Leihfristüberschreitung bis zu 2 Wochen
  • 5,00 Euro pro Medium bei Leihfristüberschreitung von 2 bis 4 Wochen
  • 7,50 Euro pro Medium, Ausleihverbot für ein Semester und evtl. zusätzliche Kosten für Neubeschaffung des Buches bei Leihfristüberschreitung von über 4 Wochen

 

2. Der Benutzer ist verpflichtet, die von ihm benutzten Werke schonend zu behandeln und sie vor Beschädigung oder Verlust zu bewahren. In den Büchern dürfen weder Anmerkungen noch Unterstreichungen - auch nicht mit Bleistift - eingefügt werden. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer auch dann schadensersatzpflichtig, wenn er Werke an Dritte weitergegeben hat.

3. Bei mehrmaligem Verstoß gegen die Bibliotheksordnung kann Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung erfolgen.

4. Das Aufsichtspersonal ist gehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.