Institut für Sinologie
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Erasmus+ - Europäischer Studentenaustausch

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Erasmus+ soll die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.

  1. Erasmus+ kurz vorgestellt

  2. Vorteile

  3. Studienorte und Partneruniversitäten des Instituts

  4. Bewerbung

  5. Bewerbungsfrist

  6. Wie geht es weiter?

 

1. Erasmus+ kurz vorgestellt

Für Studierende der Fakultät für Kulturwissenschaften der LMU besteht die Möglichkeit, während eines Semesters oder eines ganzen Studienjahres im Rahmen des von der EU unterstützten ERASMUS+-Programms an einer ausländischen europäischen Universität sowie im Rahmen des Swiss-European Mobility Programms an einer schweizerischen Universität zu studieren.

Die Aufenthaltsdauer, die Vorlesungsauswahl, die Unterbringungsmöglichkeiten sowie weitere Angebote (z.B. Sprachkurse) sind von Universität zu Universität durchaus unterschiedlich.
Grundsätzlich:

• Studierende können in jedem der drei Studienzyklen (Bachelor, Master, Promotion) über Erasmus+ gefördert werden.

• Studiendauer: 3 bis 12 Monate (je nach Partnerhochschule)

• Eine Kombination aus Studium und Praktikum ist möglich. Je Studienzyklus können insgesamt 12 Monate im Bereich Erasmus+-Studium (SMS) und Erasmus+-Praktikum (SMP) gefördert werden.

• Praktikumsdauer: 2 - 12 Monate. Erasmus+-Praktika werden von Student und Arbeitsmarkt koordiniert.

• Studierende mit besonderen Bedürfnissen (Erasmus-Mobilität mit Kind, und Erasmus-Mobilität mit Behinderung) können zusätzliche Förderungen erhalten.

 

2. Vorteile

Ein Austauschsemester wirkt sich positiv auf die persönliche und fachliche Entwicklung aus. Auslandserfahrung wird in der Wirtschaft sehr gerne gesehen. Austauschstudierende sind oft selbstständiger, weltoffener und verfügen über bessere Sprachkenntnisse als ihre Kommilitonen, die die eigene Universität nie verlassen haben.

Die Fakten:

• Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule

• Finanzieller Zuschuss angepasst an die Zielregion für einen vorab festgelegten Förderzeitraum. Folgende Fördersätze gelten aktuell (Zeitraum 01.08.2016-31.07.2017):

  • Gruppe 1 (Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden): Fördersatz 270,- €/Monat
  • Gruppe 2 (Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern): Fördersatz 219,- €/ Monat
  • Gruppe 3 (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn): Fördersatz 168,- €/Monat

• Möglichkeit der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen nach vorheriger Absprache mit dem Fachbereich

• Vereinfachte Einschreibemodalitäten an der Gasthochschule

• Administrative Hilfe an der Gasthochschule und an der LMU

Interkulturelle Vor- und Nachbereitung durch das Referat Internationale Angelegenheiten

• Möglichkeit zur Teilnahme an Online-Sprachkursen vor dem Auslandsaufenthalt

Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern

Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes ist jeder ERASMUS-Studierende auf Antrag bei der Studentenkanzlei der LMU München beurlaubt; während des Urlaubssemesters sind dennoch der Grundbeitrag in Höhe von 52,- Euro sowie der Beitrag für das Semesterticket (62,50 Euro) zu entrichten.

 

3. Studienorte und Partneruniversitäten

Im Studienjahr 2025/2026 ist ein ERASMUS-Studienaufenthalt an folgenden europäischen Partneruniversitäten möglich.

Die Angaben in Klammern F, S, T bedeuten, dass die Bewerbung jeweils für folgende Studienzyklen möglich ist: F = First Cycle (Bachelor) - S = Second Cycle (Master) - T =Third Cycle (Promotion)

Für Fragen und Fachstudienberatung steht Ihr Erasmus-Programmbeauftragter zur Verfügung:
Jakob Pöllath, M.A.

Frankreich

Paris - Université Paris Diderot - Paris 7

  • 1 Austauschplatz à 9 Monate (FS)
  • erforderliches Sprachniveau: Französisch B1

 

Italien

Sassari - Università degli Studi di Sassari

  • 1 Austauschplatz à 5 Monate (FST)
  • erforderliches Sprachniveau: Italienisch B1, Englisch B2

 

Venezia - Università degli Studi 'Ca' Foscari' di Venezia

  • 2 Austauschplätze à 10 Monate (FST)
  • erforderliches Sprachniveau: Italienisch B1, Englisch B1

 

Lettland

Riga - Latvijas Universitáte

  • 2 Austauschplätze à 5 Monate (FS)
  • erforderliches Sprachniveau: Englisch B1

 

 

4. Bewerbung

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung enthalten:

  • Online Bewerbungsformular (ab Mitte November verfügbar)
  • Motivationsschreiben (auf Deutsch, max. zwei Seiten)
  • Lebenslauf (tabellarisch und mit Passfoto)
  • Unbeglaubigter Notenkontoauszug (LSF) – Haupt- und Nebenfächer
  • Sonstiges: Abiturzeugnis, Arbeitsreferenzen, Praktikumszeugnis usw. (nach Wunsch)

Genauere Informationen zum Erasmus-Bewerbungsverfahren.

Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen erfolgt direkt bei der ERASMUS-Programmbeauftragten der Fakultät Frau Anna-Maria von Parsevalstudienbuero@dekanat.fak12.uni-muenchen.de

 

5. Bewerbungsfrist

Bewerbungsschluss für alle ERASMUS+-Austauschprogramme ist am


31.01.2025

 

Bitte bei Interesse rechtzeitig Kontakt mit den ERASMUS-Programmbeauftragten aufnehmen.

 

6. Wie geht es weiter?

• Zunächst informieren Sie sich zum Thema Studium im Ausland:

  • Studium im Ausland (PDF)
  • Wege ins Ausland (PDF)
  • Checkliste Planung Auslandsaufenthalt (PDF)
  • Als Sprachassistent ins Ausland (PDF)

 

• Besprechen Sie Ihr Vorhaben rechtzeitig mit den ERASMUS-Programmbeauftragten an Ihrem Institut (Herr Jakob Pöllath, M.A.) oder der Fakultät (Frau Anna-Maria von Parseval) und lassen Sie sich fachlich beraten.

 

 


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